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Bodenschätzung

Aktuelles zur Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform werden von der Finanzverwaltung auf dem Portal grundsteuer-geodaten.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die unter diesem Link zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf den Daten des Liegenschaftskatasters, der Bodenschätzung und der Gutachterausschüsse. Die Nutzung ist gebührenfrei.

Das Amt für Vermessung, Kataster und Geoinformation gewährt Einsicht in das Liegenschaftskataster und erteilt Auskünfte und Auszüge aus dem Buch- und Kartenwerk. Weiterhin werden die auf Grund des Bodenschätzungsgesetzes ermittelten Ergebnisse der Bodenschätzung im Liegenschaftskataster geführt. Fragen zum Liegenschaftskataster und den entsprechenden Produkten sowie zu den unterschiedlichen Datenformaten und zur Gebührenstruktur klären wir gerne in einem persönlichen Telefongespräch.

Nichtamtliche Kartenauszüge können sie kostenfrei über das Geoportal Niederrhein ausdrucken.

Liegenschaftsbuch inkl. Bodenschätzung

Das Liegenschaftsbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude).

Es beschreibt die Flurstücke und Grundstücke flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und weist Eigentümer und Erbbauberechtigte in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nach. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen geführt.

 

Liegenschaftskarte inkl. Bodenschätzung

Die Flurkarte – auch Liegenschaftskarte genannt – ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und bildet den bildlichen Teil des Liegenschaftskatasters.

Sie ist mit ihrem flächendeckenden Nachweis der Lage und Abgrenzung die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs mit seinen Grundstücken und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen dargestellt.

 

Benötigte Unterlagen

Den Antrag können Sie online, per E-Mail, schriftlich oder persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung stellen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Art des Produktes. Grundlage ist die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW).

Mündliche Auskünfte sind in der Regel kostenfrei. Die Mindestgebühr für amtliche Auszüge beträgt 30,00 €. Weitere Gebührenauskünfte zu ihrem gewünschten Produkt erteilen wir gerne telefonisch innerhalb der Servicezeiten.

Bearbeitungsdauer

Auskünfte erhalten Sie in der Regel sofort.

Auszüge erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen. Für Anfertigungen und Sonderwünsche wird die Bearbeitungszeit mit Ihnen abgesprochen.

Hinweise

Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können.

Formate

Die Produkte des Liegenschaftskatasters stellen wir in Papierform oder auch Digital (PDF) zur Verfügung. Informationen zu den verschiedenen Datenformaten erteilen wir gerne in einem Telefongespräch.

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontaktinformationen

Telefon: 02162 39-1130
E-Mail: katasteramt@kreis-viersen.de
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

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Für eine telefonische Beratung stehen wir Ihnen 
von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin innerhalb der Servicezeiten.

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  • 62/1 Geobasisdaten und GIS
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