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Entfernungsbescheinigung

Eine Entfernungsbescheinigung weist auf Grundlage eines rechnergestützten Programmes die kürzeste Entfernung auf öffentlichen Straßen zwischen zwei Punkten nach.

Diese Bescheinigung dient der Vorlage bei Behörden, z.B. Bundesagentur für Arbeit, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Landesversicherungsanstalt (LVA) oder zur Vorlage bei Unternehmen, insbesondere zur Berechnung einer Trennungsentschädigung oder einer Umzugskostenpauschale.

Benötigte Unterlagen

Den Antrag können Sie online, per E-Mail, schriftlich oder persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung stellen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Art des Produktes. Die Grundlage ist die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW).

Für das Anfertigen einer Entfernungsbescheinigung wird eine Gebühr nach Zeitaufwand abgerechnet, je angefangene Arbeitsviertelstunde beträgt diese 25,00 €.

Bearbeitungsdauer

Auskünfte erhalten Sie in der Regel sofort. Bei Auskünften aus historischen Unterlagen bitten wir um Terminabsprache. 

Auszüge erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen. Für Anfertigungen und Sonderwünsche wird die Bearbeitungszeit mit Ihnen abgesprochen.

Hinweise

Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können.

Formate

Die Produkte des Liegenschaftskatasters stellen wir in Papierform oder auch Digital (PDF) zur Verfügung. Informationen zu den verschiedenen Datenformaten erteilen wir gerne in einem Telefongespräch.

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontaktinformationen

Telefon: 02162 39-1130
E-Mail: katasteramt@kreis-viersen.de
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Servicezeiten:
Für eine telefonische Beratung stehen wir Ihnen 
von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
zur Verfügung.

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Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin innerhalb der Servicezeiten.

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