Inhaltsbereich
Fahrlehrerlaubnis
Nach dem Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) kann die Fahrlehrerlaubnis erwerben, wer geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sowie persönlich zuverlässig ist.
Die Fahrlehrerlaubnis wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes beantragt. Es empfiehlt sich, dem Antrag sämtliche erforderlichen Unterlagen beizufügen und rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen, wenn möglich noch vor Lehrgangsbeginn. Zur Lehrgangsmitte könnte dann die Zulassung zur Prüfung bereits erfolgt sein bzw. komplikationslos erfolgen.
Wenn Sie nach Erwerb des Fahrlehrerscheines mindestens zwei Jahre lang als Fahrlehrer hauptberuflich gearbeitet haben, können Sie sich selbstständig machen. Dazu benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (Muster Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) – nicht älter als ein Jahr Bescheinigung oder Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (Muster Anlage 6 FeV) – nicht älter als ein Jahr
- EU-Karten-Führerschein
- Nachweis über die Schul- und Berufsausbildung
- Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
- Erweitertes Führungszeugnis i.S.d. § 30a Abs. 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Anmeldung zum Lehrgangsbesuch (und die voraussichtliche Dauer).
Benötigte Formulare
Gebühren
Erteilung der Anwärterbefugnis: 45,20 €
Erteilung der (unbefristeten) Fahrlehrerlaubnis BE: 45,20 €
Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis: 45,20 €
Hinweise
Bitte vereinbaren Sie zur Verkürzung Ihrer Wartezeit telefonisch einen Termin.
Kontaktdaten und Servicezeiten der Führerscheinstelle
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de
Tel.: 02162 39-1901
Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen
Rathausmarkt 341747 Viersen
Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
Häufig gestellte Fragen
Welche Vorbildung ist notwendig?
Ist ein Mindestalter vorgeschrieben?
Welche Fahrerlaubnis benötige ich?
Brauche ich eine bestimmte Fahrpraxis?
Wie gestaltet sich die Fahrlehrerausbildung?
Wie ist der Ablauf der Ausbildung weiterer Klassen?
Kontakt
- 32/5 Führerscheine/Fahrschulen