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Fahrzeug Abmeldung
Online-Terminreservierung
Abmeldungen sind immer vormittags bis 11:50 Uhr auch ohne Termin möglich.
Abmeldung von Fahrzeugen mit "VIE-", "KK-" und auswärtigen Kennzeichen.
Abmeldung nach Verlust der Betriebserlaubnis (z.B. des Mofa oder des Anhängers für Sportzwecke)
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II); nicht erforderlich, jedoch empfohlen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- gesiegelte Kennzeichenschilder
- bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten
Benötigte Formulare
Hinweise
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beautragen Person ist erforderlich. Eine Vollmacht muss nicht vorgelegt werden.
Sollten nicht alle Unterlagen vorgelegt werden können, so rufen Sie uns bitte vorab an.
Bei einer Veräußerung sollten Sie die Außerbetriebsetzung / Abmeldung des Fahrzeugs vor der Übergabe vornehmen. Wenn das nicht gewünscht ist, teilen Sie die Veräußerung unverzüglich schriftlich der Zulassungsstelle mit. Die Veräußerungsanzeige muss enthalten:
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum der Veräußerung
- Name und Anschrift des Erwerbers (Es empfiehlt sich den Personalausweis zeigen zu lassen und die Ausweis - Nummer in der Veräußerungsmitteilung zu notieren)
- schriftliche Bestätigung des Erwerbers über den Erhalt des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II), des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Kontaktinformationen
Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung
Tel.: 02162 39-1566
Kontakt
- 32/4 Fahrzeugzulassung