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Fahrzeugschein Teil I - Änderung
Online-Terminreservierung
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge nur noch mit Termin zugelassen werden können.
Hat sich Ihr Name geändert, so ist eine Korrektur von Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erforderlich. Im Falle einer Anschriftenänderung ist nur eine Korrektur des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) erforderlich.
Sind technische Veränderungen vorgenommen worden, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges. Lassen Sie daher technische Änderungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, KÜS...) unverzüglich abnehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen.
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II); nicht erforderlich bei Änderung der Anschrift.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), soweit bereits eine Hauptuntersuchung erforderlich war.
- Bei technischer Änderung am Fahrzeug Gutachten des amtlich anerkannten Sacherständigen (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS).
- Bei Nachrüstung von Katalysator oder Partikelminderungssystem: Einbaubestätigung einer autorisierten Fachwerkstatt.
Benötigte Formulare
Gebühren
Auf die Angabe von Gebühren bei den einzelnen Zulassungsarten wird bewusst verzichtet. Eine genaue Gebührenangabe kann vielfach nur nach Vorlage der Fahrzeugpapiere gemacht werden.
Hinweise
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Eine Vollmacht muss nicht vorgelegt werden.
Kontaktinformationen
Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung
Tel.: 02162 39-1566
Kontakt
- 32/4 Fahrzeugzulassung