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Fahrzeugschein Teil I - Ersatz
Online-Terminreservierung
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge nur noch mit Termin zugelassen werden können.
Ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verlorengegangen, muss dies bei der Zulassungstelle angezeigt und eine neue beantragt werden. Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis des eingetragenen Halters.
- Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug (wenn nicht vorhanden: Gewerbeanmeldung), bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte
- Verlusterklärung vom eingetragenen Halter unterschrieben (bei Minderjährigen schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten).
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), soweit bereits eine Hauptuntersuchung erforderlich war.
Benötigte Formulare
Kontaktinformationen
Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung
Tel.: 02162 39-1566
Kontakt
- 32/4 Fahrzeugzulassung