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Fahrzeugzulassung - Import eines Neufahrzeuges
Online-Terminreservierung
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge nur noch mit Termin zugelassen werden können.
Sie wollen ein neues Kraftfahrzeug aus dem Ausland einführen und hier zulassen? Bitte beachten Sie, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung in Deutschland befinden muss.
Neufahrzeuge haben bis zum Ternin der ersten Hauptuntersuchung (HU) keinen Prüfbericht.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis des zukünftigen Halters mit den aktuellen Meldedaten, bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
- Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug oder entsprechende Gewerbeanmeldung, bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) zum Abruf (ausgestellt vom Versicherer)
- Originalkaufvertrag oder die Originalrechnung oder eine vergleichbare Unterlage über den Erwerb
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung; wenn diese nicht vorhanden: Vollabnahme nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom amtlich anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, u.a. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Fahrzeugen die aus Ländern eingeführt wurden, die nicht der EU angehören.
- Vor Erstellung der Zulassungspapiere muss das Fahrzeug zur Identitätsprüfung vorgeführt werden (nicht erforderlich bei Vollabnahme nach § 21 StVZO)
Benötigte Formulare
Kontaktinformationen
Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung
Tel.: 02162 39-1566
Kontakt
- 32/4 Fahrzeugzulassung