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Fahrzeugzulassung - Plakette für Anhänger (100 km/h)

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Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge nur noch mit Termin zugelassen werden können.

Bei bereits im Verkehr befindlichen Anhängern ist die Vorführung bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation erforderlich. Der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieur erstellt, falls der Anhänger die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllt, auf einem Formblatt einen Vorschlag zur Änderung der Fahrzeugpapiere. Die Zulassungsbehörde übernimmt die Änderung in den Fahrzeugschein.

Die gesiegelte 100 km/h Plakette wird bei der Zulassungsstelle ausgegeben und muss nur noch am Anhänger angebracht werden.

Eine Vorführung des Anhängers bei der Zulassungsbehörde ist nicht erforderlich. Die Verantwortung, ob die Vorgaben - insbesondere die Masseverhältnisse - des § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) eingehalten werden, trägt der Halter des Fahrzeuges bzw. Fahrzeugführer.

Zur Änderung der Fahrzeugpapiere werden benötigt:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des Anhängers
  • Personalausweis der Halterin oder des Halters
  • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte
  • Bestätigung des amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, KÜS etc.)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), soweit bereits eine Hauptuntersuchung erforderlich war.

Weitere Informationen

Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung

Tel.: 02162 39-1566

Kontakt

  • 32/4 Fahrzeugzulassung