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Feinstaubplakette
Am 01. März 2007 ist die Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft getreten. In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß des Fahrzeuges kann eine Feinstaubplakette erworben werden.
Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben (rot, gelb und grün), die auf Grund der Antriebsart und der Schadstoffmenge auf Antrag zugeteilt wird. Erhältlich ist die Plakette bei den Straßenverkehrsbehörden und den für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen.
Fahrzeugen ohne Feinstaubplakette kann das Befahren in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädte, einige Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten verboten werden. Diese Gebiete sind durch das Verkehrszeichen "Umweltzone" gekennzeichnet.
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Tel.: 02162 39-1566
Kontakt
- 32/4 Fahrzeugzulassung