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Flurstück - Teilungsgenehmigung
Zuständigkeit
Die Kreisverwaltung Viersen ist für die Erteilung einer Genehmigung zur Teilung von Grundstücken (Teilungsgenehmigung) in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Zuständigkeit für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt nicht bei der Kreisverwaltung Viersen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, sofern das Grundstück bebaut oder die Bebauung genehmigt ist. Als Teilung gilt die (beabsichtigte) Abschreibung eines oder mehrerer Grundstücksteile auf ein anderes Grundbuchblatt bzw. auf eine neue laufende Nummer im Grundbuch.
Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich wird ein sogenanntes "Negativzeugnis" erteilt.
Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung oder des Negativzeugnisses kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- Teilungsantrag (Vordruck) mit Angaben zum Grundstück
- Amtlicher Lageplan
- Alles in mind. 3-facher Ausfertigung
Benötigte Formulare
Gebühren
Je gebildetes bebautes Grundstück 50,00 bis 250,00 €
Bearbeitungsdauer
Nach den Vorschriften der Bauordnung NRW muss der Kreis grundsätzlich die Teilungsgenehmigung innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Eingang aller erforderlicher Unterlagen erteilen. Die Frist kann vom Kreis durch Zwischenbescheid um weitere 2 Monate verlängert werden.
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn innerhalb der vorgenannten Fristen keine Teilungsgenehmigung erteilt wird.
Rechtliche Grundlagen
Links
Kontakt
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60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Flurstück - Teilungsgenehmigungen
Telefon: 02162 39-1438E-Mail: anna.knoben@kreis-viersen.de