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Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17
Es besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit Erreichen des 17. Lebensjahres zu erwerben. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft. Die oder der Jugendliche muss einen Antrag auf Begleitetes Fahren (BF 17) stellen. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Rahmenbedingungen und Infos zum Begleiteten Fahren
Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, sondern ist lediglich Ansprechpartner für junge Fahranfänger und soll Rat und kurze Hinweise geben.
Eine Begleitperson
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
- Unterschriftsaufkleber
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Sehtestbescheinigung
- Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
- Anlage 2 (Angaben der Begleitperson) für jede Begleitperson
- Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) jeder angegebenen Begleitperson
Prüfbescheinigung für Jugendliche
Wenn Jugendlichen auf Antrag das begleitende Fahren gestattet wird, bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleitenden Fahrens und gilt auch noch 3 Monate über Erreichen des 18. Lebensjahres hinaus.
Benötigte Formulare
Gebühren
Antragsgebühr: 44,70 €
Überprüfung der Begleitperson (pro Begleitperson): 13,30 €
Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17: 7,70 €
Hinweise
- Der Antrag ist über die für Ihren Wohnsitz zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu stellen.
- Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.
- Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen rechnen
Die Prüfungsbescheinigung wird nach bestandener theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung ausgehändigt. Vor Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw. BE nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung benannten Person gefahren werden. Die Begleitperson darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung allerdings nicht begleiten, wenn sie
- 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft (= 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut) hat
- unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (z.B. Cannabis) steht.
Ab Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug auch ohne Begleitperson geführt werden; die Prüfungsbescheinigung ist dann noch für 3 Monate im Inland gültig.
Der Kartenführerschein wird in der Regel mit Erreichen des 18. Lebensjahres zugesandt.
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Kontaktdaten und Servicezeiten der Führerscheinstelle
Tel.: 02162 39-2810
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de
Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises
Rathausmarkt 341747 Viersen
Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
nur mit Terminreservierung
Kontakt
- 32/5 Führerscheine/Fahrschulen