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Führerschein - Ersatz nach Verlust/Diebstahl

Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie müssen den Verlust oder Diebstahl unverzüglich anzeigen und die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen.

Bevor Sie im Kreis Viersen den Ersatzführerschein beantragen können, muss die Behörde, die den gestohlenen/verlorenen Führerschein ausgestellt hat, Ihre Führerscheindaten in Form eines Auszuges aus der Führerscheindatei (Karteikartenabschrift) an die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Viersen schicken oder faxen (Fax: 02162/39 28 18 77).

Bitte rufen Sie dazu bei der auswärtigen Behörde an und bitten dort um Übersendung eines Auszuges an die Fahrerlaubnisbehörde Viersen.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
  • ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
  • wenn der letzte Führerschein nicht im Kreis Viersen ausgestellt wurde: Auszug aus der Führerscheindatei der Behörde, die den gestohlenen/verlorenen Führerschein ausgestellt hat

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und liegen zwischen 32,40 € und 42,60 €.

Hinweise

  • Liegen die erforderlichen Unterlagen vor, so kann Ihnen sofort eine Ersatzbescheinigung ausgehändigt oder zugeschickt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese nur innerhalb Deutschlands gültig ist.
  • Der neue Führerschein wird Ihnen im Anschluss innerhalb von zwei bis drei Wochen per Einwurf-Einschreiben zugeschickt.

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Kontaktdaten und Servicezeiten der Führerscheinstelle

Tel.: 02162 39-2810
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de

Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
nur mit Terminreservierung

Links

Kontakt

  • 32/5 Führerscheine/Fahrschulen