Inhaltsbereich

Führerschein - International

In bestimmten Ländern wird zusätzlich zum nationalen ein internationaler Führerschein benötigt. Er empfiehlt sich bei Reisen in die USA, Kanada, asiatische Länder und Australien.

Es gibt zwei Modelle des Internationalen Führerscheins:

  • nach Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr) sowie
  • nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre).

Der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen von 1968 wird erfahrungsgemäß fast überall auf der Welt anerkannt.

Für welche Länder tatsächlich welcher Internationaler Führerschein benötigt wird, erfahren Sie bei den Automobilclubs, den Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Der Internationale Führerschein berechtigt in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen und kann bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen in der Regel sofort ausgestellt werden. Dieser wird dann für ein bzw. drei Jahre ausgestellt, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse ist entsprechend kürzer befristet. Ein abgelaufener internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

Für die Beantragung eines internationalen Führerscheins können Sie einen Termin vereinbaren.

Als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis kann Ihnen ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits über den neuen nationalen Kartenführerschein verfügen. Sollten Sie diesen Führerschein noch nicht besitzen, müssen Sie zuerst die Umstellung in den EU-Kartenführerschein beantragen.

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag online vorzubereiten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.

Alternativ ist auch eine persönliche Antragstellung möglich. Für die Beantragung eines internationalen Führerscheins können Sie einen Termin vereinbaren. Unter Vorlage einer Vollmacht und der Dokumente (Führerschein und Personalausweis) kann der internationale Führerschein auch von einer anderen Person beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein oder EWR Fahrerlaubnis
  • ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)

Benötigte Formulare

Gebühren

16,30 €

Hinweise

  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Wenn bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist, kann der internationale Führerschein unter Vorlage einer Vollmacht und der Originaldokumente (Führerschein und Personalausweis) durch eine andere Person beantragt werden.
  • In der Volksrepublik China ist das Fahren von Fahrzeugen ohne chinesischen Führerschein nicht erlaubt. Auch der Internationale Führerschein wird dort nicht anerkannt!

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Kontaktdaten und Servicezeiten der Führerscheinstelle

Tel.: 02162 39-2810
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de

Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
nur mit Terminreservierung

Links

Kontakt

  • 32/5 Führerscheine/Fahrschulen