Inhaltsbereich
Führerschein - Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
Online-Terminreservierung
Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen nur noch mit Terminreservierung möglich sind.
Nach § 26 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung berechtigen Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Vor dem Führen eines Privatfahrzeuges muss die Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Dienstführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis)
- Sofern vorhanden: Zivilführerschein
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- ggf. Nachweise über die für Berufskraftfahrer erforderliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
- ggf. weitere Nachweise, wenn das Erteilungsdatum oder das letzte Verlängerungsdatum des Dienstführerscheins der C- und/oder D-Klassen länger als 5 Jahre zurück liegt: siehe Verlängerung C- und D-Klassen
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und liegen zwischen 43,90 € und 86,50 €.
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Kontaktdaten und Servicezeiten der Führerscheinstelle
Tel.: 02162 39-2810
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de
Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen
Rathausmarkt 341747 Viersen
Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
nur mit Terminreservierung
Kontakt
- 32/5 Führerscheine/Fahrschulen