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Gefahrguttransporte
Nach der Gefahrgutverordnung Straße müssen alle Transporte, die gefährliche Güter nach einem Stoffverteilungsplan geladen haben, bei der Behörde einen Antrag auf Fahrwegbestimmung stellen. Der Kreis Viersen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Beförderung von Gasen und entzündbaren flüssigen Stoffen (Benzin) regelt.
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32/2 Verkehrssicherung
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Gefahrguttransporte
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