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Grabungserlaubnis (Denkmalschutz)
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Die Kreisverwaltung Viersen ist als Obere Denkmalbehörde für die Erteilung von Grabungserlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz in allen Städten und Gemeinden des Kreises zuständig. Im Erlaubnisverfahren muss das Rheinische Amt für Denkmalpflege beteiligt werden.
Eine Grabungserlaubnis ist erforderlich, wenn z. B. im Zusammenhang mit bevorstehenden baulichen Maßnahmen (Errichtung/Veränderung von Gebäuden, Straßenbau, Abgrabungen) in Bodendenkmäler eingegriffen werden soll. Personen, die eine Grabungserlaubnis benötigen, können sich an eine archäologische Fachfirma wenden, die für ihren Auftraggeber ein Grabungskonzept erstellt und dieses beim Kreis einreicht.
Benötigte Unterlagen
- Schriftlicher formloser Antrag mit Angabe von Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück des betroffenen Grundstückes
- Lageplan unter Kennzeichnung der Grabungsfläche
- Grabungskonzept und
- Übersichtsplan
- Alles in dreifacher Ausfertigung
Benötigte Formulare
Gebühren
50,00 bis 500,00 €: Die Höhe richtet sich nach dem mit der Erteilung der Erlaubnis verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Erlaubnis für den Gebührenschuldner.
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
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60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Grabungserlaubnisse (Denkmalschutz)
Telefon: 02162 39-1995E-Mail: alena.schaefer@kreis-viersen.de