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Grundwasserentnahme zur Gartenbewässerung oder für den landwirtschaftlichen Bereich

Hinweis

Die Bearbeitung von Trinkwasserbrunnen erfolgt durch das Gesundheitsamt.
 

Das Grundwasser ist eine wertvolle Ressource, deren nachhaltige Nutzung von großer Bedeutung ist, um die langfristige Verfügbarkeit zu gewährleisten. Darum ist die Grundwasserentnahme durch Brunnen zur Bewässerung des Gartens, der Felder, der Viehtränke oder für den Hofbetrieb durch das Landeswassergesetz geregelt.

Nach dem Landeswassergesetz ist die Entnahme von Grundwasser und Oberflächenwasser zum Zwecke der Beregnung sowie zur Viehtränke im Bereich des Hofbetriebs erlaubnispflichtig, die Entnahme von Grundwasser zur Gartenbewässerung ist außerhalb von Wasserschutzgebieten anzeigepflichtig sonst erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis zur Wasserentnahme erteilt der Landrat des Kreises Viersen, Amt für Umweltschutz als "Untere Wasserbehörde". Mit einem Baurecht verbundene Anträge bedürfen zusätzlich einer bauaufsichtlichen Genehmigung, die von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. In kreisangehörigen Gemeinden ist hierfür der Landrat, in kreisangehörigen Städte der jeweilige Bürgermeister zuständig. Für die Anzeige beziehungsweise die Beantragung stehen auf dieser Seite entsprechende Formulare bereit.

Eine Übersichtskarte der Wasserschutzgebiete wird vom Geoportal Niederrhein zur Verfügung gestellt. Um die Wasserschutzgebiete anzuzeigen, klicken Sie auf der Seite oben links auf „Themen“, es öffnet sich ein Fenster, klicken hier Sie auf „Fachdaten“, dann auf „Wasser“ und abschließend klicken Sie in das Kästchen vor „Schutzzonen“. Die karierten Gebiete markieren jetzt die Wasserschutzzonen.

Landwirtschaft

 

Die nachhaltige Nutzung von Grundwasser in der Landwirtschaft ist von entscheidender Bedeutung, um die Produktivität und Effizienz landwirtschaftlicher Betriebe zu gewährleisten. Grundwasser stellt eine verlässliche Wasserquelle dar, die für Bewässerungszwecke sowie zur Viehtränke genutzt werden kann.

Die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen ist ein wesentlicher Aspekt der modernen Landwirtschaft. Eine ausreichende Wasserversorgung ist unerlässlich, um das Wachstum und die Entwicklung von Pflanzen zu fördern und eine hohe Erntequalität sicherzustellen. Dabei ist es wichtig, dass Landwirte effiziente Bewässerungstechniken einsetzen, um den Wasserverbrauch zu optimieren.

Darüber hinaus spielt das Grundwasser eine wichtige Rolle bei der Viehhaltung. Eine ausreichende Versorgung mit sauberem Wasser ist essenziell für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere. Landwirte können Brunnen nutzen, um Grundwasser für die Viehtränke zu entnehmen und somit eine kontinuierliche Wasserquelle für ihre Herden sicherzustellen. Durch eine nachhaltige Bewirtschaftung dieser Ressource können Landwirte nicht nur die Gesundheit ihrer Tiere gewährleisten, sondern auch die Effizienz ihres Betriebs steigern.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die nachhaltige Nutzung von Grundwasser eine verantwortungsvolle Herangehensweise erfordert. Übermäßige Entnahmen können langfristige Auswirkungen auf die Grundwasserressourcen haben und zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels führen. Daher ist es unerlässlich, dass Landwirte Maßnahmen ergreifen, um den Wasserbedarf ihres Betriebs zu analysieren und zu optimieren. Dies kann durch die Implementierung von Wassermanagementplänen, die Überwachung des Wasserstands in Brunnen und regelmäßige Inspektionen der Bewässerungssysteme erreicht werden.

 

Die Grundwasserentnahme in der Landwirtschaft ist sowohl für Beregnungszwecke, als auch zur Viehtränke im Bereich des Hofbetriebs Genehmigungspflichtig.

Die Grundwasserentnahme für Beregnungszwecke kann hier beantragt werden.

Die Grundwasserentnahme zur Viehtränke im Bereich des Hofbetriebs kann hier beantragt werden.

Gartenbewässerung und Errichtung von Wärmepumpen

Die nachhaltige Nutzung von Grundwasser ist von entscheidender Bedeutung für verschiedene Aspekte des täglichen Lebens, darunter die Bewässerung von Gärten und die Beheizung von Gebäuden. Grundwasser bietet eine zuverlässige und oft kostengünstige Quelle für diese Zwecke, jedoch ist eine verantwortungsbewusste Nutzung unerlässlich, um die langfristige Verfügbarkeit dieser Ressource zu gewährleisten.

 

Die Entnahme von Grundwasser zur Gartenbewässerung ist ein wichtiger Aspekt der nachhaltigen Landnutzung. Durch effiziente Bewässerungstechniken wie Tropfbewässerungssysteme oder Sprinkleranlagen kann der Wasserverbrauch minimiert und gleichzeitig eine optimale Versorgung der Pflanzen gewährleistet werden. Die regelmäßige Überwachung des Wasserstands sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bezüglich der Entnahme sind entscheidend, um eine nachhaltige Nutzung des Grundwassers zu gewährleisten und negative Auswirkungen auf das Ökosystem zu vermeiden.

Die Entnahme von Grundwasser zur privaten Gartenbewässerung ist Anzeigepflichtig und kann hier angezeigt werden. 

 

Die Grundwasserentnahme zum Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder zum betrieb einer Wärmepumpe mit Nutzung von Energie durch Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren ist eine effiziente und umweltfreundliche Methode, um Gebäude zu heizen oder zu kühlen. Das Grundwasser hat das ganze Jahr über eine konstante Temperatur, was es zu einer zuverlässigen Energiequelle macht. Diese Methoden sind besonders effizient und können dazu beitragen, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu senken, während gleichzeitig die CO2-Emissionen reduziert werden. Es ist jedoch wichtig, die Grundwasserentnahme für solche Wärmepumpenanlagen zu beantragen und die Nutzung entsprechend zu regulieren, um sicherzustellen, dass sie nachhaltig und umweltverträglich erfolgt.

Die Grundwasserentnahme zum Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe kann hier beantragt werden.

Die Grundwasserentnahme zum Betrieb einer Wärmepumpe mit Nutzung von Energie durch Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren kann hier beantragt werden.

Benötigte Formulare

Gebühren

Die vorgenannten Leistungen sind gebührenpflichtig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist je nach Aufwand sehr unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 – 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder/und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern.

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