Inhaltsbereich
Grundwasserentnahme zur Gartenbewässerung oder für den landwirtschaftlichen Bereich
Hinweis
Die Bearbeitung von Trinkwasserbrunnen erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Online-Service
Das Grundwasser ist eine wertvolle Ressource, deren nachhaltige Nutzung von großer Bedeutung ist, um die langfristige Verfügbarkeit zu gewährleisten. Darum ist die Grundwasserentnahme durch Brunnen zur Bewässerung des Gartens, der Felder, der Viehtränke oder für den Hofbetrieb durch das Landeswassergesetz geregelt.
Nach dem Landeswassergesetz ist die Entnahme von Grundwasser und Oberflächenwasser zum Zwecke der Beregnung sowie zur Viehtränke im Bereich des Hofbetriebs erlaubnispflichtig, die Entnahme von Grundwasser zur Gartenbewässerung ist außerhalb von Wasserschutzgebieten anzeigepflichtig sonst erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis zur Wasserentnahme erteilt der Landrat des Kreises Viersen, Amt für Umweltschutz als "Untere Wasserbehörde". Mit einem Baurecht verbundene Anträge bedürfen zusätzlich einer bauaufsichtlichen Genehmigung, die von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. In kreisangehörigen Gemeinden ist hierfür der Landrat, in kreisangehörigen Städte der jeweilige Bürgermeister zuständig. Für die Anzeige beziehungsweise die Beantragung stehen auf dieser Seite entsprechende Formulare bereit.
Eine Übersichtskarte der Wasserschutzgebiete wird vom Geoportal Niederrhein zur Verfügung gestellt. Um die Wasserschutzgebiete anzuzeigen, klicken Sie auf der Seite oben links auf „Themen“, es öffnet sich ein Fenster, klicken hier Sie auf „Fachdaten“, dann auf „Wasser“ und abschließend klicken Sie in das Kästchen vor „Schutzzonen“. Die karierten Gebiete markieren jetzt die Wasserschutzzonen.
Landwirtschaft
Gartenbewässerung und Errichtung von Wärmepumpen
Benötigte Formulare
Gebühren
Die vorgenannten Leistungen sind gebührenpflichtig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist je nach Aufwand sehr unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 – 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder/und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern.
Kontakt
-
66/4 Klimaanpassung, Landwirtschaft
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
-
Landwirtschaft
Telefon: 02162 39-2149E-Mail: klaus.woehlert@kreis-viersen.de
-
Landwirtschaft
Telefon: 02162 39-1231
-
Gartenbewässerung (private Nutzung)
Telefon: 02162 39-1270E-Mail: kristin.leenen@kreis-viersen.de