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Halterauskunft
Auskünfte aus dem örtlichen Fahrzeugregister können nur zur Verfolgung von verkehrsbezogenen Rechtsansprüchen (zum Beispiel zur Halterermittlung nach Unfällen) beantragt werden. Sie dürfen nur auf schriftlichen, begründeten Antrag hin erteilt werden.
Benötigte Unterlagen
Antragstellung per Post:
- Antrag mit Begründung oder Formular "Auskunft aus dem Fahrzeugregister gemäß §39 Straßenverkehrsgesetz (StvG)"
- Einen Verrechnungsscheck über 5,10 €. Anderenfalls ergeht eine Gebührenrechnung. Die Auskunft kann dann erst nach Eingang des Betrages erteilt werden.
Persönliche Antragstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
Benötigte Formulare
Gebühren
5,10 €
Kontaktinformationen
Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung
Tel.: 02162 39-1566
Kontakt
- 32/4 Fahrzeugzulassung