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Halterauskunft

Auskünfte aus dem örtlichen Fahrzeugregister können nur zur Verfolgung von verkehrsbezogenen Rechtsansprüchen (zum Beispiel zur Halterermittlung nach Unfällen) beantragt werden. Sie dürfen nur auf schriftlichen, begründeten Antrag hin erteilt werden.

Benötigte Unterlagen

Antragstellung per Post:

Persönliche Antragstellung:

  • Personalausweis oder Reisepass

Benötigte Formulare

Gebühren

5,10 €

Kontaktinformationen

Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung

Tel.: 02162 39-1566

Kontakt

  • 32/4 Fahrzeugzulassung