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Heilpraktikererlaubnis beantragen
Allgemeine Heilpraktikererlaubnis und sektorale Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie
Wer in der Bundesrepublik Deutschland Heilkunde ausüben möchte und keine ärztliche Approbation besitzt, benötigt hierfür nach § 1 Absatz 1 Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis.
Das Antragsverfahren besteht aus drei Teilen:
- Überprüfung der eingereichten Antragsunterlagen und des Eingangs der Gebühren
- Schriftlicher Teil der Kenntnisüberprüfung
- Mündlich-praktischer Teil der Kenntnisüberprüfung
Der schriftliche Teil der Kenntnisüberprüfung ist eine deutschlandweit einheitliche Klausur. Sie findet zweimal jährlich statt, jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober.
Die Antragstellung erfolgt im Regelfall online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Dazu wird eines der nachstehenden Konten benötigt:
- BundID (für Bürger:innen)
- Das Unternehmenskonto (für Personen- und Kapitalgesellschaften, Registrierung über ELSTER-Portal)
Im WSP.NRW können Sie jederzeit den Status Ihres Antrags einsehen. Bitte prüfen Sie diesen selbstständig in regelmäßigen Abständen, da das WSP.NRW keine Benachrichtigungsmails über Änderungen des Status versendet. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie auch über diesen Weg den abschließenden Bescheid (Erlaubniserteilung bzw. Ablehnungsbescheid).
Im WSP.NRW sind Angaben zur Zuverlässigkeit und zu den Vermögensverhältnissen zu machen. Dabei handelt es sich technisch bedingt um Pflichtangaben, die erforderlich sind, um den Antrag abschließen zu können.
Wenn Sie kein Gewerbe betreiben, sind die entsprechenden Abfragen zu verneinen.
- Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist für eine Heilpraktikererlaubnis nicht erforderlich. Geben Sie bitte an dieser Stelle „ist noch nicht beantragt“ an und als Datum der geplanten Beantragung das Datum Ihres Antrags.
- Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) ist für eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift „erforderliche Antragsunterlagen“.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
Benötigte Unterlagen
Bitte halten Sie für die Online-Antragstellung über das WSP.NRW folgende Dokumente bereit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
- Tabellarischer Lebenslauf
- Ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
- Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in beglaubigter Kopie
- Attest einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes (Vorlage siehe Downloads)
- Es ist eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister zu beantragen: amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Hinweis
Dieses Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrem örtlichen Bürgerservice/Bürgeramt. Es wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Gesundheitsamt des Kreises Viersen geschickt. Sie erhalten keine eigene Ausfertigung des Führungszeugnisses. Im Online-Antrag ist daher nur das Datum der Beantragung des Führungszeugnisses anzugeben. Bitte achten Sie auf die korrekte Belegart des Führungszeugnisses. Private Führungszeugnisse (Belegarten N, NB) werden nicht akzeptiert.
Gebühren
Nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW fallen folgende Gebühren an:
Schriftlicher Teil der Kenntnisüberprüfung: 280,- €
Mündlich-praktischer Teil der Kenntnisüberprüfung: 110,- €
Aufwandsentschädigung für Beisitzende beim mündlich-praktischen Teil der Kenntnisüberprüfung: ca. 70,- €
Erteilung der Erlaubnis: 60,- €
Ablehnung des Antrags: 45,- €
Die Gebühren sind im Rahmen der Antragstellung über das WSP.NRW zu begleichen. Es stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Giropay (= Bezahlung über das Girokonto)
Kreditkarte
Paypal
Paydirekt
Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen, können Gebühren entstehen. Die Gebührenhöhe hängt gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Gebührengesetz NRW vom individuellen Bearbeitungsfortschritt Ihres Antrages ab.
Das WSP.NRW generiert automatisch einen Gebührenbescheid und eine Quittung. Falls es zu einer Überzahlung kommt, wird Ihnen der entsprechende Betrag zurückerstattet.
Bearbeitungsdauer
Ihr Online-Antrag wird immer für die jeweils nächste Prüfungsphase gewertet. Wenn Sie beispielsweise im Juli 2024 einen Antrag stellen, bewerben Sie sich um eine Überprüfung im Oktober 2024.
Für die Kenntnisüberprüfung im März endet die Antragsfrist jeweils am 2. Mittwoch im Februar.
Für die Kenntnisüberprüfung im Oktober endet die Antragsfrist jeweils am 1. Mittwoch im September.
Sollte in der jeweils nächsten Prüfungsphase kein freier Platz mehr verfügbar sein, werden Sie automatisch in der nächsten Prüfungsphase berücksichtigt. In diesem Falle erhalten Sie eine Nachricht.
Weitere Informationen
Sektorale Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie
Sektorale Heilpraktikererlaubnis Podologie
Praxiseröffnung/ angestellte Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker melden
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Kontakt
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53/1 Verwaltung Gesundheitsdienst, Apothekenwesen, Kommunale Gesundheitskonferenz
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
-
Heilpraktiker
Telefon: 02162 39-1913E-Mail: sina.kaltwasser@kreis-viersen.de