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Jugendschutz / Jugendmedienschutz

Zuständigkeit

Wir sind zuständig für die Städte und Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst. Wir arbeiten mit den Jugendämtern der Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich zusammen.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine anwaltliche Aufgabe zur Durchsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Der gesetzliche Jugendschutz sorgt für die Einhaltung der Gesetzgebung. Das Kreisjugendamt berät und informiert Eltern, Kinder, Jugendliche, Schulen und Pädagogen über den gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutz.

In enger Kooperation mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, insbesondere den Schulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Suchtberatungsstelle, der Polizei und den Ordnungsbehörden werden in den örtlichen „Netzwerken" und Arbeitskreisen direkte Hilfestellungen, präventive Projekte und langfristige Problemlösungen entwickelt.

In Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden und der Polizei in Bezug auf die Einhaltung der Gesetzgebung sind das Jugendschutzgesetz, der Jugendmedienschutz und das Jugendarbeitsschutzgesetz zu nennen.

Zu den Aufgaben im Jugendschutz gehören die regelmäßige Informationstätigkeit, die sich an Eltern und andere pädagogische Träger richtet, die fachliche Begleitung konkreter Projekte und Maßnahmen und die Förderung entsprechender Initiativen.

Spezielle Themen des Jugendschutzes sind:

  • Medienarbeit und Jugendmedienschutz
  • Jugendkriminalität
  • Suchtprävention
  • Aidsprävention
  • Sexueller Missbrauch
  • Gewalt
  • Jugendreligionen/Okkultismus
  • Rechtsradikalismus und politischer Extremismus
  • Migration
  • Kinder und Werbung
  • Spielsucht
  • Gesundheitsprophylaxe
  • Mädchen-/Jungenarbeit
  • Taschengeld und Konsumverhalten
     

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