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Kaufpreis Auskunft
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Auskünfte sind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.
Private Antragsteller erhalten auf Antrag ebenfalls Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Bei Fehlen eines berechtigten Interesses werden diese Auskünfte jedoch in anonymisierter Form erteilt.
Benötigte Unterlagen
Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, ist die Angabe möglichst vieler wertbestimmender Merkmale notwendig. Solche wertbestimmende Faktoren für beispielsweise ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück können sein:
- Lage (Ort, Straße)
- Haustyp (freistehend, Doppelhaushälfte, Reihenhaus)
- Baujahr
- Wohnfläche
- ggf. weitere objektspezifische Merkmale
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Benötigte Formulare
Gebühren
Auskunft aus der Kaufpreissammlung, je Antrag für
a) nicht anonymisierte Kauffälle 40,00 € Bearbeitungspauschale plus pauschal 100,00 € für den 1. bis 50. Kauffall sowie 10,00 € für jeden weiteren Kauffall
b) anonymisierte Kauffälle 25,00 € je angefangener Arbeitsviertelstunde
Bearbeitungsdauer
In der Regel werden Anträge innerhalb von 4 - 5 Tagen bearbeitet.
Rechtliche Grundlagen
Kontaktinformationen
Tel.: 02162 39-2710
E-Mail: gutachterausschuss@kreis-viersen.de
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Servicezeiten:
Für eine telefonische Beratung stehen wir Ihnen
von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
zur Verfügung.
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