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Kennzeichen - Ausfuhrkennzeichen

Online-Terminreservierung

Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge nur noch mit Termin zugelassen werden können.

Häufig werden Fahrzeuge in Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland verbracht. Bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug verbleiben die deutschen Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen im Ausland. Eine nachträgliche Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland ist dann nur noch schwer möglich.

Folge: Es fallen weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern an, für die der eingetragene Halter eintreten muss.

Vermeiden Sie es daher, ein noch zugelassenes Fahrzeug ins Ausland zu verkaufen. Wenn Sie wissen, dass ein Fahrzeug exportiert werden soll beziehungsweise Sie selbst den Export vornehmen möchten, melden Sie es vorher ab und beantragen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens.

Damit besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug innerhalb einer zuvor festgelegten Frist von zwei bis vier Wochen zu exportieren.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Besondere Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (in Papierform)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Angabe der Bankverbindung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer) Sollte kein Konto zur Verfügung stehen, ist die Versteuerung direkt mit der Zollverwaltung zu klären. Für die Unbedeklichkeitsbescheinigung wenden Sie sich bitte vorab ausschließlich an das Informations- und Wissensmanagement Zoll. Telefon: 0351 / 44834-550.
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU) wenn bereits eine HU durchgeführt wurde.
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Kennzeichenschilder: Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn das Kraftfahrzeug noch zugelassen ist.
  • Vor Aushändigung der Fahzeugpapiere muß das Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.

Benötigte Formulare

Gebühren

Auf die Angabe von Gebühren bei den einzelnen Zulassungsarten wird bewusst verzichtet. Eine genaue Gebührenangabe kann vielfach nur nach Vorlage der Fahrzeugpapiere gemacht werden.

Hinweise

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Ausfuhrkennzeichen sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für Ihren Hauptwohnsitz / Firmensitz zuständig ist.

Sollte der Wohnsitz im Ausland liegen, ist die Zuständigkeit der Kreisverwaltung Viersen nur gegeben, wenn der Antragsteller sich tatsächlich im Kreis Viersen aufhält. In diesem Fall ist eine Bevollmächtigung nicht möglich.

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Weitere Informationen

Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung

Tel.: 02162 39-1566

Kontakt

  • 32/4 Fahrzeugzulassung