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Kennzeichen - Grünes Kennzeichen
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Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge nur noch mit Termin zugelassen werden können.
Bestimmte Kraftfahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuerpflicht befreit. Es wird unterschieden zwischen
Fahrzeugen, die aufgrund der Fahrzeugart zulassungsfrei und daher von der KFZ-Steuerpflicht befreit sind.
Fahrzeugen, die vom Zoll auf Antrag von der KFZ-Steuerpflicht befreit werden, weil sie vom Fahrzeughalter nur für bestimmte Zwecke verwendet werden.
Weitere Informationen
Auskünfte
Bei Fragen hinsichtlich des grünen Kennzeichens beim "Informations- und Wissensmanagament Zoll" unter der Telefonnummer 0351 44834-550
Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung
Tel.: 02162 39-1566
Kontakt
- 32/4 Fahrzeugzulassung