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Kennzeichen - Oldtimerkennzeichen
Online-Terminreservierung
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge nur noch mit Termin zugelassen werden können.
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein (entscheidend ist der Tag der Erstzulassung).
Benötigte Unterlagen
Neben den für die jeweilige Zulassung erforderlichen Unterlagen werden benötigt:
- Gutachten gem. § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS), dass das Fahrzeug die Voraussetzungen eines historischen Fahrzeuges nach § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) erfüllt.
- Ist das Fahrzeug angemeldet, müssen zusätzlich die gesiegelten Kennzeichenschilder vorgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung
Tel.: 02162 39-1566
Kontakt
- 32/4 Fahrzeugzulassung