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Kennzeichen - Rote Händlerkennzeichen
Online-Terminreservierung
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge nur noch mit Termin zugelassen werden können.
Rote Dauerkennzeichen ("VIE-06...") nach § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen
- Kraftfahrzeugherstellern
- Kraftfahrzeugteileherstellern
- Kraftfahrzeugwerkstätten sowie
- Kraftfahrzeughändlern
befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.
Der Halter erhält ein besonderes Fahrzeugscheinheft und muss für jedes Fahrzeug eine gesonderte Seite im Fahrzeugscheinheft ausfüllen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch zu führen.
Benötigte Unterlagen
- formloser Antrag auf Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens
- Führungszeugnis der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers
- Personalausweis oder Reisepass der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers
- Kopie der Gewerbeanmeldung / Handelsregister
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Unbedenklichkeit
Benötigte Formulare
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung
Tel.: 02162 39-1566
Kontakt
- 32/4 Fahrzeugzulassung