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Kennzeichen - Rote Oldtimerkennzeichen

Online-Terminreservierung

Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge nur noch mit Termin zugelassen werden können.

Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen (Dauerkennzeichen "VIE-07..." nach § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit § 16 Abs. 2-5 FZV). Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge

Das Kennzeichen kann befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt werden.

Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch zu führen.

Voraussetzungen

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens
  • Führungszeugnis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Unbedenklichkeit
  • Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZBII) und falls vorhanden Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZBI)
  • Nachweis über die Teilnahme oder Anmeldung an Oldtimer-Veranstaltungen

Benötigte Formulare

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

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Weitere Informationen

Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung

Tel.: 02162 39-1566

Kontakt

  • 32/4 Fahrzeugzulassung