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Kennzeichen - Umkennzeichnung nach Verlust/Diebstahl
Online-Terminreservierung
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge nur noch mit Termin zugelassen werden können.
Ist ein Kennzeichen verloren gegangen, muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Die Ausstellung eines gleichlautenden Ersatzschildes ist nicht möglich, da der Verbleib des verlorenen Kennzeichens unklar ist. Bei Diebstahl wird empfohlen, eine entsprechende Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis des eingetragenen Halters.
- Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug (wenn nicht vorhanden: Gewerbeanmeldung), bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
- Verlusterklärung vom eingetragenen Halter unterschrieben (bei Minderjährigen: schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten)
- gegebenenfalls noch vorhandenes Kennzeichen
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), soweit bereits eine Hauptuntersuchung erforderlich war.
Benötigte Formulare
Weitere Informationen
Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung
Tel.: 02162 39-1566
Kontakt
- 32/4 Fahrzeugzulassung