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Lebensmittelbetrieb/Kosmetikbetrieb Meldung

Wer auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig ist, hat seinen Betrieb beim Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Hierzu zählen z. B. Primärerzeuger, Gastronomiebetriebe, Kioske.

Wer kosmetische Mittel herstellt, hat seinen Betrieb ebenfalls zu melden.

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