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Lebensmittelbetrieb/Kosmetikbetrieb Meldung
Wer auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig ist, hat seinen Betrieb beim Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Hierzu zählen z. B. Primärerzeuger, Gastronomiebetriebe, Kioske.
Wer kosmetische Mittel herstellt, hat seinen Betrieb ebenfalls zu melden.
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Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
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39/3 Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Lebensmittelbetrieb/Kosmetikbetrieb Meldungen
Telefon: 02162 39-1213E-Mail: tanja.rohm@kreis-viersen.de
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Lebensmittelbetrieb/Kosmetikbetrieb Meldungen
Telefon: 02162 39-1314E-Mail: markus.kaysers@kreis-viersen.de
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Lebensmittelbetrieb/Kosmetikbetrieb Meldungen
Telefon: 02162 39-2075E-Mail: caroline.beham@kreis-viersen.de