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Personenbeförderungsschein

Wer gewerblich Personen befördern will, beispielsweise mit einem Taxi, Mietwagen oder im gebündelten Bedarfsverkehr, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein - P-Schein). Diese Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre ausgestellt und muss dann jeweils für weitere 5  Jahre verlängert werden. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kartenführerschein - Sofern bisher ein EU-Führerschein aus einem anderen EU-Staat vorliegt, muss dieser vor Aushändigung des P-Scheins in einen deutschen Kartenführerschein getauscht werden (§  48 Abs. 3 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV). Auch der deutsche (Papier)führerschein, ausgestellt bis zum 31.12.1998, muss zwingend zuvor in einen aktuellen Kartenführerschein getauscht werden.
  • Führungszeugnis, Belegart „O“ (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original
  • bei erstmaliger Beantragung oder ab dem 60. Lebensjahr: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original
  • bei Beantragung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung für Krankentransporte ein Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe

Wichtiger Hinweis

Anfang August 2021 sind Änderungen im Personenbeförderungsrecht in Kraft getreten. Bisher musste bei der erstmaligen Erteilung eines Personenbeförderungsschein für Taxi eine Ortskenntnisprüfung abgelegt werden. Nun schreibt der Gesetzgeber für Taxen-, Mietwagen- und gebündelten Bedarfsverkehr einen Fachkundenachweis vor. Sobald vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nähere Informationen dazu zur Verfügung gestellt werden, werden diese hier veröffentlicht. 

Gebühren

Ersterteilung /Verlängerung nach Fristablauf: 43,90 €
Verlängerung: 38,00 €

Hinweise

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • EU Führerschein der Klasse B seit mind. 2 Jahren

Ausnahme bei Krankenkraftwagen bzw. bei Absolvierung des Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. Bundesfreiwilligendienst

  • Mindestalter 19
  • EU Führerschein der Klasse B seit mindestens einem Jahr

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontaktinformationen

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Tel.: 02162 39-2810
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de

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Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
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