Inhaltsbereich

Regenwasserbeseitigung

Das Regenwasser vom Dach Ihres Hauses kann in den Untergrund oder in einen Graben eingeleitet werden. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für das Regenwasser anderer Flächen auf Ihrem Grundstück. Eine Einleitung darf erst nach Erteilung einer Erlaubnis erfolgen.

Die genannte Erlaubnis kann bei uns beantragt werden. Haben Sie noch Fragen, so wenden Sie sich bitte an die im Merkblatt genannte Ansprechperson.

Die Erlaubnis für die Einleitung von Regenwasser bedarf der Zustimmung der Stadt oder Gemeinde. Der Antrag ist daher immer über die Stadt oder Gemeinde bei uns einzureichen.

Kommt das Regenwasser von anderen Flächen als dem Dach, kann es verschmutzt sein und muss dann vor der Einleitung gereinigt werden. Ist keine Abwasserbehandlungsanlage zur Reinigung des Regenwassers (Abwasser) vorhanden, so muss diese errichtet werden. Handelt es sich nicht um eine sogenannte "Typengeprüfte Anlage", muss diese ebenfalls durch mich genehmigt werden.

Benötigte Unterlagen

Benötigt wird der Antrag zur Abwasserbeseitigung und die dort aufgeführten Unterlagen.

Benötigte Formulare

Gebühren

Die vorgenannte Leistung ist gebührenpflichtig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 bis 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder / und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern.

Downloads

Kontakt