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Schwertransport

In der Straßenverkehrsordnung bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung sind die zulässigen Abmessungen und Gewichtsgrenzen von Fahrzeugen geregelt. Müssen besonders große oder schwere Güter transportiert werden oder sind größere Spezialfahrzeuge unterwegs, bedarf dies einer Ausnahmegenehmigung. Dies gilt auch dann, wenn die Bauart des Fahrzeugs dem Fahrer kein ausreichendes Sichtfeld lässt (zum Beispiel bei Baggern oder bestimmten Kranwagen).

Die Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte werden über das Internet abgewickelt. Möglich wird dies durch die Anbindung der Kreisverwaltung an das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte, kurz „VEMAGS" genannt.

Anleitungen zur Registrierung und weitere Informationen erhalten Sie unter www.vemags.de oder bei Frau Lienen.

Private Begleitung (BF-4) im Kreis Viersen

Als erste Strecke werden Transporte auf der B 221 zwischen der A 61 Anschlussstelle (AS) Kaldenkirchen und der Kreisgrenze zu Kleve in beide Fahrtrichtungen privat begleitet.

Die privaten Begleitfahrzeuge mit nach hinten, vorn und seitlich wirkender Wechselverkehrszeichen-Anlage (BF-4) sind nach Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten auszurüsten.

Die beizubringenden Unterlagen für die eingesetzten Verwaltungshelfer entnehmen Sie bitte der gleichnamigen Liste.

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