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Trichinenprobeentnahme
Jäger, die die Trichenenproben von erlegten Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, benötigen eine entsprechende Beauftragung von der für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme,
- Kopie des Jagdscheins,
- Kopie der Teilnahmebestätigung an der Schulung zur sachkundigen Person,
- ggf. Kopie des Begehungsscheins.
Benötigte Formulare
Gebühren
35,00 €
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
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39/3 Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Trichinenprobeentnahmen
Telefon: 02162 39-1304E-Mail: kira.fonger@kreis-viersen.de