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Trichinenprobeentnahme

Jäger, die die Trichenenproben von erlegten Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, benötigen eine entsprechende Beauftragung von der für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme,
  • Kopie des Jagdscheins,
  • Kopie der Teilnahmebestätigung an der Schulung zur sachkundigen Person,
  • ggf. Kopie des Begehungsscheins.

Benötigte Formulare

Gebühren

35,00 €

Bearbeitungsdauer

14 Tage

Rechtliche Grundlagen

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