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Trinkwasserschutz
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb räumt der Gesetzgeber dem Trinkwasserschutz einen hohen Stellenwert ein. Die gesetzliche Grundlage des Trinkwasserschutzes ist die Trinkwasserverordnung. Sie soll die im internationalen Vergleich hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland gewährleisten. Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Die Tätigkeit des Gesundheitsamtes folgt dabei dem Leitgedanken des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Denn nur durch eine konsequente und regelmäßige Überwachung können mögliche Gefahren für die Gesundheit verhindert oder zumindest frühzeitig erkannt und damit schnell beseitigt werden.
Öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen (zentrale Wasserwerke)
Eigenwasserversorgungsanlagen / dezentrale Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen)
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Mobile Versorgungsanlagen und Anlagen zur zeitweisen Wasserverteilung
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