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Verbraucherbeschwerde

Sollten Sie den Verdacht haben, dass der Genuss von Lebensmitteln, das Tragen von Bekleidung oder auch der Körperkontakt mit Gebrauchsgegenständen (z.B. Geschirr, Schmuck, Spielzeug) Ihre Gesundheit beeinträchtigt, helfen Ihnen Ihre Ansprechpartner.

Anzeigen können Sie aber auch eigene Feststellungen über Verstöße im Umgang mit Lebensmitteln und Kosmetika. Anzeigen per Mail senden Sie bitte an die zentrale E-Mail-Adresse lebensmittelueberwachung@kreis-viersen.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie uns einschalten, werden wir Sie um Auskünfte bitten:

  • Wie heißt der gekaufte Artikel?
  • Wo wurde der Artikel eingekauft?
  • An welchem Tag und zu welcher Uhrzeit wurde der Artikel eingekauft?
  • Welche Menge des Artikels haben Sie eingekauft?
  • Wie sind Sie mit dem Artikel seit dem Kauf umgegangen (Transport, Lagerung)?
  • Welche Mängel haben Sie festgestellt?
  • Wann wurden die Mängel festgestellt?
  • Welche körperlichen Beschwerden haben Sie?
  • Haben Sie bereits einen Arzt konsultiert, und wenn ja, welchen?
  • Was haben Sie in den letzten 24 Stunden noch für Lebensmittel verzehrt bzw. Kosmetika angewendet?

Dazu können Sie ergänzend das Formular der Verbraucherbeschwerde herunterladen.

Benötigte Formulare

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