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Vertragsnaturschutz und Kreiskulturlandschaftsprogramm
Natur und Landschaft im Kreis Viersen werden in besonderem Maße durch die bäuerliche Landwirtschaft geprägt. Das Kreiskulturlandschaftsprogramm (KKLP) des Kreises Viersen schafft den Rahmen dazu, die erhaltungs- und schutzbedürftigen Lebensräume sowie die wertvollen Kulturlandschaften und Landschaftsteile unter zentraler Mithilfe der Landwirte oder sonstiger Landbewirtschafter zu pflegen und zu erhalten. Es stellt somit die Grundlage des Vertragsnaturschutzes im Kreis Viersen dar.
Kernstück sind freiwillige Vereinbarungen zur Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen mit dem Ziel, die Lebensbedingungen schutzwürdiger Arten und Lebensgemeinschaften zu verbessern. Viele Tier- und Pflanzenarten haben sich im Laufe ihrer Entwicklung an bestimmte extensive landwirtschaftliche Nutzungsformen angepasst, die heute zumeist unwirtschaftlich sind. Für deren Erhaltung ist die Fortführung oder die Wiederaufnahme dieser Nutzungen erforderlich.
Mit dem KKLP möchte der Kreis Viersen Landwirte und Landbewirtschafter dafür gewinnen, auf freiwilliger Basis und gegen Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile auf schutzwürdigen Flächen eine naturschutzorientierte Nutzung und Pflege zu praktizieren.
Was will der Vertragsnaturschutz?
Wer kann gefördert werden?
Welche Flächen sind förderfähig?
Was wird gefördert?
Wie funktioniert der Vertragsnaturschutz?
Wie erfolgt die Auszahlung?
Benötigte Unterlagen
Zur Antragsstellung werden i. d. R. folgende Angaben und Unterlagen benötigt:
- Gültige Unternehmernummer
- Aktuelles Flächenverzeichnis
- Feldblockkarte (Luftbilder) bzw. Schlagskizzen (ELAN)
- Einzelflächenauflistung der Förderflächen mit den Flächengrößenangaben (Schläge/Teilschläge)
- ggf. Nachweis über gepachtete Flächen
Nähere Informationen zum Elan-Antragsverfahren erteilt die Landwirtschaftskammer.
Auskünfte zum ELAN-Antragsverfahren erteilt die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Viersen–Heinsberg.
Bearbeitungsdauer
Die Grundanträge (Stichtag 30. 06.) werden zur fachliche Prüfung an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen weitergeleitet. Bei positiver Prüfung ergeht ein verbindlicher Zuwendungsbescheid (bis zum 31.12.).
Die Auszahlung der Ausgleichsbeträge erfolgt durch die EU-Zahlstelle jeweils nach Ablauf des Verpflichtungsjahres im 1. Quartal des Folgejahres.
Weitere Informationen
Hinweis
Bitte beachten Sie auch die Angebote der Landwirtschaftskammer zur Biodiversitätsberatung.Hier finden Sie Ansprechpartner für die konkrete Gestaltung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen
Links
Kontakt
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60/2 Natur und Landschaft, Jagd und Fischerei
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Vertragsnaturschutz
Telefon: 02162 39-1328E-Mail: albert.erkens@kreis-viersen.de
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Vertragsnaturschutz
Telefon: 02162 39-2117E-Mail: bettina.maier@kreis-viersen.de