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Wassergefährdende Stoffe (Privat)

Als wassergefährdend werden Stoffe bezeichnet, die die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers (Grundwasser oder oberirdische Gewässer) nachteilig verändern können. Dazu gehören insbesondere flüssige Stoffe wie Kraftstoffe, Heizöl, Säuren und Laugen sowie feste Stoffe wie Salze und gasförmige Stoffe wie Ammoniak.

Alle wassergefährdenden Stoffe sind auf Bundesebene katalogisiert und anhand ihrer Gefährlichkeit in verschiedene Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann beim Umweltbundesamt eingesehen werden. 

Anlagen, die wassergefährdende Stoffe nutzen, sind zum Beispiel: Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoff, öffentliche Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Betriebe für die Herstellung von Chemieprodukten und Heizölverbraucheranlagen. Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder ändern möchte, muss dies mit der zuständigen Behörde abstimmen. Erforderliche Unterlagen sind nach Rücksprache mit den Mitarbeitenden vorzulegen.

Das Wasserrecht schreibt außerdem vor, dass Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Dichtheit der Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig überwachen müssen. Für bestimmte Anlagen sind Prüfungen durch anerkannte Sachverständige in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Der Betreiber ist selbst für die rechtzeitige Veranlassung dieser Prüfungen verantwortlich. 

Eine Liste mit Kontaktadressen zu diesen Sachverständigen finden Sie auf der Webseite des LANUV im rechten Seitenbereich: Liste der Sachverständigen.

Benötigte Unterlagen

Benötigt wird das Formular "Einrichtung oder Änderung einer privaten Heizölverbrauchsanlage" und die dort aufgeführten Unterlagen.

Benötigte Formulare

Gebühren

Die vorgenannten Leistungen sind gebührenpflichtig. Nähere Angaben können Sie bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 - 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder/und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern. Nähere Angaben können Sie bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfragen.

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