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Wohnberechtigungsschein
Zuständigkeit
Die Kreisverwaltung Viersen ist für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen für die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal zuständig.
Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Der Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Benötigte Formulare
Hinweise
Erreichbarkeit
Frau Steenmann ist Montags bis Freitags von 10:00 - 16:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit finden Beratungstermine statt.
Links
Kontakt
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60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Wohnberechtigungsscheine
Telefon: 02162 39-1201E-Mail: ruth.steenmann@kreis-viersen.de