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Wohnraumförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen insbesondere für:
Neubau/ Neuschaffung
- von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen,
- von Mietwohnungen durch Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand
Erwerb
- von vorhandenen Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen
Modernisierung
u.a. durch bauliche Maßnahmen zur
- Verbesserung der Energieeffizienz,
- Verbesserungen im Hinblick auf die Umsetzung der Barrierefreiheit,
- Umbau von Wohngebäuden (u.a. Ausbau, Umnutzung oder Erweiterung),
- Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen,
- Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung
in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Behindertengerechte Baumaßnahmen
Durch die Durchführung von Baumaßnahmen, die durch den konkreten individuellen Bedarf von Menschen mit Schwerbehinderung (GdB mind. 50 %) erforderlich werden.
Allgemeine Informationen
Nähere Informationen finden Sie auch auf den Flyern, die unter „Downloads“ hinterlegt sind.
Bei Erwerb, Neubau oder Modernisierung von Wohneigentum sind Einkommensgrenzen einzuhalten (Vorabprüfung durch den Chancenprüfer möglich) und die Tragbarkeit der Belastung ist dauerhaft sicher zu stellen, ohne die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu gefährden.
Die Förderung im Mietwohnungsbau ist mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden.
Die Höhe der Fördermittel richtet sich individuell für den Einzelfall nach den geltenden Bestimmungen. Der Kreis Viersen ist zuständige Bewilligungsbehörde für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Um die Fördermöglichkeiten zu klären, sollten Sie auf jeden Fall schon in der Planungsphase frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen. Durch eine ausführliche und gebührenfreie Beratung können Sie sich mit den vielfältigen Förderbestimmungen vertraut machen.
Bitte vereinbaren Sie für das Beratungsgespräch einen Termin.
Die aktuell geltenden Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank.
Benötigte Formulare
Hinweise
Erreichbarkeit
Frau Bontenackels ist Mo-Do von 9 -12 Uhr telefonisch erreichbar, Herr Timmers und Frau Königs sind Mo-Fr von 9 -14 Uhr telefonisch erreichbar.
Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeiten finden Beratungstermine statt.
Downloads
Links
Häufig gestellte Fragen
Warum wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt?
Für welche Wohnungen ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen?
Was muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beinhalten?
Was zählt zu den laufenden Aufwendungen?
Wie oft ändern sich die Verwaltungskosten (§ 26 II. BV) und die Instandhaltungskosten (§ 28 II.BV)?
Kontakt
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60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Wohnraumförderungen
Telefon: 02162 39-1485
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Wohnraumförderungen
Telefon: 02162 39-1115