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Zahlungsnachforschung

Sollten Sie von der Kreiskasse eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung erhalten haben und der Meinung sein, dass der Betrag von Ihnen bereits geleistet wurde, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren - eine Rückmeldung unsererseits erfolgt innerhalb kurzer Zeit.

Mit diesen Angaben kann eine Überprüfung Ihrer Einzahlung in der Kasse erfolgen:

Name / Vorname des Einzahlers / Kontoinhabers

  • Empfängerkonto
  • Einzahlung per Scheck?
  • Einzahlungsbetrag
  • Angabe des Kassenzeichens / der Haushaltsstelle (welcher Verwendungszweck wurde von Ihnen angegeben?)
  • Tag / Datum der Einzahlung (laut Ihres Kontoauszuges)

Bitte beachten Sie bei Einzahlungen an die Kreiskasse folgendes:

  • Korrekte und vollständige Angabe des Kassenzeichens / der Haushaltsstelle, um eine richtige Zuordnung und Buchung Ihrer Einzahlung zu gewährleisten
  • Korrekte Angabe der Bankverbindung der Kreiskasse; andernfalls kann von Ihrer Hausbank der Überweisungsauftrag nicht ausgeführt werden

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