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Führerschein - Pflichtumtausch
Hinweise
- Momentan müssen die Geburtsjahrgänge 1971 oder später ihren Papierführerschein (grau/rosa) umtauschen.
- Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19.01.2033 Zeit für den Führerscheinumtausch – unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines!
- Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt, muss diesen erst ab Januar 2026 umtauschen – abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.
- Eine genaue Übersicht über die Umtauschfristen finden Sie weiter unten.
Umstellung aller Papierführerscheine (grau/rosa) in den neuen EU-Kartenführerschein
Nach Vorgaben der EU sind bis zum Jahr 2033 europaweit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine einzuführen. Allein in Deutschland sind derzeit drei verschiedene Arten von Führerscheinen im Umlauf:
- Graue Papierführerscheine,
- rosafarbene Papierführerscheine und
- Kartenführerscheine im Scheckkartenformat.
Europaweit kommen weitere Führerscheine der einzelnen Mitgliedsstaaten hinzu.
Um die Umstellung in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan mit unterschiedlichen Umtauschfristen eingeführt. So soll der Prozess des Umtauschs strukturiert und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden werden. Der Stufenplan ist aufgeteilt in
Geburtsjahrgänge bis 1953
Papierführerscheine (grau/rosa)
Kartenführerscheine ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt
Kartenführerscheine ab 19.01.2013 bis 2018 ausgestellt
Wer die Frist verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist dies bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! Im Ausland könnten Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.
Die neuen EU-Kartenführerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3 EG-Führerscheinrichtlinie auf 15 Jahre befristet – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis.
Besonderheiten bei der Umstellung der alten Klassen 2 und 3
Bei der Umstellung der Klasse 3 erhalten Sie die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E unbefristet und ohne Eignungsnachweis. Sie dürfen damit Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Anhänger bis 12 Tonnen führen.
Ab dem Alter von 50 Jahren ist die Berechtigung für die Klassen C und CE auf fünf Jahre befristet. Für die Verlängerung benötigen Sie einen allgemeinärztlichen und einen augenärztlichen Eignungsnachweis. Bitte beachten Sie, dass eine solche Verlängerung nicht per Umtausch möglich ist. Sie müssen hierfür einen Termin vor Ort buchen.
Wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, erhalten Sie bei der Umstellung Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T. Dafür benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Tätigkeit, z.B. durch einen Bescheid der Berufsgenossenschaft oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Online-Antrag zum Pflichtumtausch
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Viersen haben, können Sie alternativ zur persönlichen Vorsprache in der Führerscheinstelle den Pflichtumtausch schnell und unkompliziert online beantragen.
Bitte beachten Sie:
- Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Es empfiehlt sich der Online-Antrag.
- Sind neben dem bloßen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C-/D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl), ist eine persönliche Antragstellung mit Termin in der Führerscheinstelle erforderlich. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.
- Aufgrund einer generell hohen Terminnachfrage, kann es zu Wartezeiten auf einen Termin kommen.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- Auszug aus der Führerscheindatei (sogenannte "Karteikartenabschrift"), wenn der letzte Führerschein nicht im Kreis Viersen ausgestellt wurde
Benötigte Formulare
Gebühren
30,40 €
Rechtliche Grundlagen
Links
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung der Online-Anträge?
Bekomme ich meinen alten Führerschein nach der Bearbeitung zurück?
Darf ich während der Bearbeitung des Online-Antrags Auto fahren? Immerhin habe ich in der Zeit keinen Führerschein!
Darf ich während der Bearbeitung des Online-Antrags ins Ausland fahren?
Was passiert, wenn ich während der Bearbeitung des Online-Antrags in eine Polizeikontrolle komme?
Werde ich weiterhin alles fahren dürfen wie vorher?
Kontaktinformationen
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Tel.: 02162 39-2810
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de
Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen
Rathausmarkt 341747 Viersen
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Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
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