Hat sich Ihr Name seit Ausstellung Ihres Führerscheines geändert, weil Sie geheiratet haben und Ihr Führerschein noch auf Ihren Geburtsnamen ausgestellt ist? Dann hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen, da ein Führerschein kein Ausweisdokument ist. Sie können also ganz beruhigt mit Ihrem "alten" Führerschein weiterfahren, da Ihr Geburtsname aus dem Personalausweis ersichtlich ist. Denken Sie jedoch daran, dass Sie Ihren Personalausweis immer bei sich haben sollten.