Fahrerkarte
Fahrzeuge über einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen, sind mit einem digitalen Kontrollgerät auszurüsten, wenn sie nach dem 30.04.2006 zugelassen wurden.
Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert.